Wie viele Fahrstunden sind Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben sind für Klasse B bundesweit einheitlich mindestens 12 Sonderfahrten (5× Autobahn, 4× Überland, 3× Nachtfahrt) zusätzlich zu den individuell benötigten Grundfahrstunden – eine feste Mindestanzahl an Grundfahrstunden gibt es nicht, da diese je nach Vorerfahrung und Lerntempo variiert. In der Praxis liegt der tatsächliche Bedarf meist spürbar über diesem gesetzlichen Minimum, bevor die praktische Prüfung sinnvoll angetreten werden kann.

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