Führerschein Klassen – finde deine Klasse und die passende Fahrschule

Vom Rollerführerschein mit 15 bis zum Sattelzug-Führerschein für den Fernverkehr: In Deutschland gibt es 15 verschiedene Führerscheinklassen, die sich nach Fahrzeugtyp, Gewicht und Mindestalter unterscheiden. Wähle unten deine gewünschte Klasse, um zu erfahren, was genau dahintersteckt – und direkt Fahrschulen in deiner Stadt zu finden, die diese Klasse anbieten.

Motorrad & Mofa (Klassen AM, A1, A2, A)

Vom 45-km/h-Rollerführerschein (AM) über den 125er (A1) bis zum unbeschränkten Motorradführerschein (A) – hier findest du die passende Motorradklasse für dein Alter und deinen Leistungswunsch.

Klasse AM – Mofaführerschein

Mit der Klasse AM – umgangssprachlich Mofaführerschein, Rollerführerschein oder 45er-Führerschein genannt – darfst du Kleinkrafträder, Mofas und leichte vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h fahren: der klassische Einstieg für viele Jugendliche. Für reine Mofas mit 25 km/h reicht teils schon eine einfachere Mofa-Prüfbescheinigung statt der vollen AM-Prüfung.

Auch bekannt als: Mofaführerschein, Rollerführerschein oder 45er-Führerschein.

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Klasse A1 – 125er-Führerschein

Die Klasse A1, umgangssprachlich 125er-Führerschein, erlaubt das Fahren leichter Motorräder bis 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Leistung. Für viele ist A1 der klassische Einstieg ins Motorradfahren ab 16 Jahren – und wird bei einem späteren Umstieg auf A2 oder A teilweise angerechnet.

Auch bekannt als: 125er-Führerschein oder Leichtkraftrad-Führerschein.

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Klasse A2 – mittlere Motorradklasse

Klasse A2, manchmal auch mittlere Motorradklasse genannt, deckt Motorräder bis 35 kW (rund 47 PS) ab – eine beliebte Zwischenstufe für alle, die mehr Leistung als mit A1 wollen, aber die 24-Jahres-Grenze für die unbeschränkte Klasse A noch nicht erreicht haben.

Auch bekannt als: mittlere Motorradklasse oder 35-kW-Führerschein.

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Klasse A – großer Motorradführerschein

Die unbeschränkte Klasse A – oft einfach großer Motorradführerschein genannt – berechtigt zum Fahren jedes Motorrads ohne Leistungsbegrenzung. Direkt einsteigen kannst du ab 24 Jahren, oder bereits ab 20 Jahren per Erweiterung, wenn du mindestens zwei Jahre die A2-Fahrerlaubnis besessen hast.

Auch bekannt als: großer Motorradführerschein oder unbeschränkter Motorradführerschein.

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Pkw (Klassen B17, B, B197, BE)

Die mit Abstand häufigste Führerscheinklasse in Deutschland: der klassische Autoführerschein (B), dazu das begleitete Fahren ab 17 (B17), die Automatik-Variante (B197) und die Anhänger-Erweiterung (BE).

Klasse B17 – Führerschein mit 17

Begleitetes Fahren ab 17 (B17) ist kein eigener Führerschein, sondern eine vorgezogene Variante der Klasse B: Du machst Theorie- und praktische Prüfung bereits mit 17 und darfst bis zu deinem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer im Führerschein eingetragenen, erfahrenen Person fahren – danach entfällt die Begleitpflicht automatisch, ohne erneute Prüfung.

Auch bekannt als: Führerschein mit 17 oder begleitetes Fahren.

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Klasse B – Autoführerschein

Die Klasse B ist der klassische Autoführerschein bzw. Pkw-Führerschein – die mit Abstand am häufigsten gemachte Führerscheinklasse in Deutschland. Sie berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit bis zu acht Sitzplätzen (plus Fahrersitz), inklusive kleinerer Anhänger bis 750 kg.

Auch bekannt als: Autoführerschein, Pkw-Führerschein oder normaler Führerschein.

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Klasse B197 – Automatikführerschein

Mit dem Automatikführerschein (B197) absolvierst du deine gesamte Ausbildung und Prüfung nur auf einem Automatikfahrzeug – oft etwas schneller und günstiger als mit Schaltung. Nach mindestens 10 zusätzlichen Fahrstunden auf einem Schaltwagen (Nachschulung) erhältst du automatisch die volle B-Berechtigung auch für Schaltfahrzeuge.

Auch bekannt als: Automatikführerschein oder Automatik-Führerschein.

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Klasse BE – Anhängerführerschein

Klasse BE, auch Anhängerführerschein genannt, erweitert die normale Pkw-Klasse B um schwerere Anhänger über 750 kg – etwa für einen vollen Wohnwagen oder Pferdeanhänger, bei denen die Gesamtmasse der Kombination über das hinausgeht, was B allein erlaubt.

Auch bekannt als: Anhängerführerschein oder Führerschein mit Anhänger.

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Lkw (Klassen C1, C, CE)

Für alle, die beruflich oder privat größere Fahrzeuge bewegen wollen: vom kleinen 7,5-Tonner (C1) über den klassischen Lkw-Führerschein (C) bis zur Sattelzug-Erweiterung (CE).

Klasse C1 – kleiner Lkw-Führerschein

Die Klasse C1, umgangssprachlich kleiner Lkw-Führerschein oder 7,5-Tonner genannt, erlaubt das Fahren von Fahrzeugen bis 7.500 kg – etwa kleinere Umzugs- oder Handwerker-Lkw, typischerweise auch für private bzw. nicht-gewerbliche Zwecke relevant.

Auch bekannt als: kleiner Lkw-Führerschein oder 7,5-Tonner-Führerschein.

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Klasse C – Lkw-Führerschein

Die Klasse C ist der klassische Lkw-Führerschein für Fahrzeuge über 3.500 kg ohne Gewichtsobergrenze. Beruflich wird meist zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) benötigt, mit der ein Einstieg teils bereits ab 18 statt 21 Jahren möglich ist.

Auch bekannt als: Lkw-Führerschein oder Lastwagenführerschein.

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Klasse CE – Sattelzug-Führerschein

Mit CE, dem Sattelzug-Führerschein, darfst du zusätzlich zum Lkw (Klasse C) auch schwere Anhänger bzw. Sattelauflieger führen – die klassische Ausbildung für alle, die beruflich im Fernverkehr oder mit schweren Gespannen fahren wollen.

Auch bekannt als: Sattelzug-Führerschein oder Lkw-mit-Anhänger-Führerschein.

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Bus (Klassen D1, D)

Personenbeförderung über acht Sitzplätze: der Kleinbusführerschein (D1) sowie der große Busführerschein (D), beide meist in Verbindung mit der Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) relevant.

Klasse D1 – Kleinbusführerschein

Klasse D1, oft Kleinbusführerschein genannt, berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit bis zu 16 Fahrgastplätzen – etwa kleinere Reise- oder Behindertentransporter, teils schon mit geringeren Auflagen als die große Busklasse D.

Auch bekannt als: Kleinbusführerschein.

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Klasse D – Busführerschein

Die Klasse D ist der Busführerschein für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen. Wie bei C wird beruflich meist zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifikation verlangt, mit der ein früherer Einstieg möglich ist.

Auch bekannt als: Busführerschein.

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Land- & Forstwirtschaft (Klassen L, T)

Für den Hof und den landwirtschaftlichen Betrieb: Zugmaschinen bis 40 km/h (L) und die schnellere Variante bis 60 km/h (T) – der Trecker- bzw. Schlepperführerschein.

Klasse L – Treckerführerschein

Die Klasse L, umgangssprachlich Trecker- oder Schlepperführerschein, erlaubt das Fahren land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen bis 40 km/h – klassischerweise für den Einsatz auf dem eigenen Hof oder im landwirtschaftlichen Betrieb, oft schon ab 16 Jahren möglich.

Auch bekannt als: Treckerführerschein oder Schlepperführerschein.

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Klasse T – Trecker-Führerschein (schnell)

Klasse T erweitert L auf schnellere land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h – relevant für modernere, leistungsstärkere Traktoren, mit denen auch längere Strecken zwischen Hof und Feld zurückgelegt werden.

Auch bekannt als: Trecker-Führerschein (schnell) oder landwirtschaftlicher Führerschein.

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